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In unserer betriebsärztlichen Praxis führen wir praktisch jede
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durch.

Auf Wunsch betreuen wir Ihr Unternehmen auch vollständig arbeitsmedizinisch/betriebsärztlich.

Als Unternehmer müssen Sie ab einem Mitarbeiter das gesamte Spektrum der Arbeitssicherheit nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchuG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllen.

Ausser den oben genannten Gesetzen sind natürlich unzählige Verordnungen und Vorschriften zu beachten, die der Unternehmer im Einzelnen nicht kennen kann. Wir beraten Sie gerne. Insbesondere natürlich auch, wenn Sie bisher keine Erfahrungen im Arbeitsschutz gesammelt haben.

Gerne können Sie einen unverbindlichen Beratungstermin über unser Praxistelefon (07733/9442-0) vereinbaren. Wir ermitteln dann den Umfang Ihrer notwendigen arbeitsmedizinischen Betreuung und beraten Sie zur Notwendigkeit einer zusätzlichen sicherheitstechnischen Betreuung.

Grundsätzlich besteht Arbeitssicherheit aus Technik (Sicherheitstechnik) und Medizin (Arbeitsmedizin). Diese Bereiche werden durch den Sicherheitstechniker (Fachkraft für Arbeitssicherheit, nicht zu verwechseln mit dem Sicherheitsbeauftragten) und den Arbeitsmediziner (Betriebsarzt) betreut.

Zur sogenannten "Bestellung" eines Betriebsarztes, bzw. eines Sicherheitstechnikers, verpflichtet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Leistungen

  • Betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen/Betrieben.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung über die Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV):
* Die sogenannten "G" -Untersuchungen nach der Verordnung über die Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV), die im Jahr 2008 in Kraft trat, und die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Nr. 4 (BGV A4) ersetzte.
* Bekannte Beispiele sind z.B. die Untersuchung für Mitarbeiter, die beruflich in das aussereuropäische Ausland reisen (G 35), die Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung für Büropersonal (G 35), die Feuerwehruntersuchung, bzw. die Atemschutzuntersuchung (G 26) oder die Lärmuntersuchung (G 20), die Untersuchung für Schweisser (G 39), die Untersuchung für infektionsgefährdetes Personal (Arzthelferinnen, Ärzte, auch Kanalarbeiter und Strassenwerker), ausserdem viele andere mehr.
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Strahlenschutzgesetz (StrSchG) und der Röntgenverordnung (RöV).
  • Betriebliche Wiedereingliederung
  • Mutterschutz
  • Einstellungsuntersuchungen und Wunschuntersuchungen
  • Arbeitsmedizinische Beurteilungen und Stellungnahmen

Praxis Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08.00 – 12.00 Uhr

Montag-Mittwoch-Donnerstag
15.00 – 18.00 Uhr

Dienstagnachmittag
Freitagnachmittag
geschlossen

 Telefonische Anmeldung 
07733 / 94420 

Rezepte & Überweisungen

Rezepte & Überweisungen
07733 - 944 222

Vollmacht für Abholung von Rezepten, Medikamenten
und Befunden finden Sie HIER

24 - Stunden - Hotline
Impftermin
Grippe/Influenza

Anfahrt

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Sie finden uns in 78234 Engen ,
in der Breitestrasse 2, 
 gegenüber der Volksbank

  • Mit dem PKW bis vor die Türe
    (Parkplätze vor dem Haus und in der näheren Umgebung).

  • Mit Bus oder Zug bis zum etwa 100 Meter entfernten Bahnhof Engen.

  • Klicken Sie hier und lassen Sie sich den Weg in unsere Praxis anzeigen.

Erreichbarkeit

Info Homepage Corona Aussenklingel

Bei INFEKT

  • Termin telefonisch vereinbaren 07733 - 944 20
  • Zum vereinbarten Termin an der KLINGEL (siehe Bild oben) in der Praxis anmelden
  • Bitte bis zum Aufruf im Aussen-Wartebereich warten
    (nach Belieben in oder ausserhalb des „Häusle“)

  • Natürlich erreichen Sie uns wie immer unter 07733/9442-0
  • Natürlich können Sie sich auch wie immer telefonisch in der normalen Sprechstunde anmelden

Notdienst

Informationen zum
Notdienst
finden Sie
hier

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