In unserer betriebsärztlichen Praxis führen wir praktisch jede
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durch.
Auf Wunsch betreuen wir Ihr Unternehmen auch vollständig arbeitsmedizinisch/betriebsärztlich.
Als Unternehmer müssen Sie ab einem Mitarbeiter das gesamte Spektrum der Arbeitssicherheit nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchuG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllen.
Ausser den oben genannten Gesetzen sind natürlich unzählige Verordnungen und Vorschriften zu beachten, die der Unternehmer im Einzelnen nicht kennen kann. Wir beraten Sie gerne. Insbesondere natürlich auch, wenn Sie bisher keine Erfahrungen im Arbeitsschutz gesammelt haben.
Gerne können Sie einen unverbindlichen Beratungstermin über unser Praxistelefon (07733/9442-0) vereinbaren. Wir ermitteln dann den Umfang Ihrer notwendigen arbeitsmedizinischen Betreuung und beraten Sie zur Notwendigkeit einer zusätzlichen sicherheitstechnischen Betreuung.
Grundsätzlich besteht Arbeitssicherheit aus Technik (Sicherheitstechnik) und Medizin (Arbeitsmedizin). Diese Bereiche werden durch den Sicherheitstechniker (Fachkraft für Arbeitssicherheit, nicht zu verwechseln mit dem Sicherheitsbeauftragten) und den Arbeitsmediziner (Betriebsarzt) betreut.
Zur sogenannten "Bestellung" eines Betriebsarztes, bzw. eines Sicherheitstechnikers, verpflichtet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).